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Entgelttransparenzgesetz gilt: Auskunftsanspruch ab mehr als 200 Beschäftigten

Ein System für die gesamte Entgelttransparenz

Justparity bündelt alles, was die EU-Entgelttransparenzrichtlinie verlangt: von Stellenarchitektur und Entgeltbändern bis zu Entgeltberichterstattung und Auskunftsansprüchen der Beschäftigten.

Onboarding in 2 bis 4 Wochen
DSGVO-konform
Import aus HR-Systemen
Vollständiger Audit-Trail
Support auf Deutsch und Englisch

Drei wichtige Daten

Die Richtlinie wird stufenweise wirksam. Was gilt wann:

Heute

Entgelttransparenzgesetz gilt weiter

Bis das deutsche Umsetzungsgesetz in Kraft tritt, gilt das EntgTranspG von 2017: individueller Auskunftsanspruch in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten, Berichtspflicht für lageberichtspflichtige Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten.

Noch nicht eingebracht

Deutsches Umsetzungsgesetz

Die Umsetzungsfrist der Richtlinie lief am 7. Juni 2026 ab. Deutschland hat der Europäischen Kommission bisher keine nationale Umsetzungsmaßnahme notifiziert, und ein Gesetzentwurf ist nicht eingebracht. Wann das Umsetzungsgesetz kommt und welche Schwellen es setzt, steht damit nicht fest. Die Pflichten der Richtlinie selbst stehen dagegen seit 2023 fest.

7. Juni 2027

Erste Entgeltberichterstattung

Nach dem Fahrplan der Richtlinie berichten Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden jährlich und ab 150 alle drei Jahre, jeweils erstmals bis zum 7. Juni 2027; Unternehmen mit 100 bis 149 Mitarbeitenden folgen ab dem 7. Juni 2031. Diese Fristen richten sich an den Mitgliedstaat und gelten unverändert; ein deutsches Umsetzungsgesetz ist bisher nicht eingebracht, sodass erst mit ihm der nationale Termin und die nationalen Schwellen feststehen.

Sechs Module. Eine Lösung.

Jedes Modul erfüllt eine konkrete Anforderung der EU-Richtlinie.

Stellenarchitektur

Organisieren Sie Positionen in Jobfamilien und Ebenen. Die Grundlage für den korrekten Vergleich gleichwertiger Arbeit in der gesamten Organisation.

Entgeltbänder

Definieren Sie Minimum, Bandmitte und Maximum je Position. Exportieren Sie Entgeltspannen direkt in Ihre Stellenausschreibungen.

Entgeltberichterstattung

Berechnen Sie die Entgeltlücke je Kategorie automatisch. Berichte im Format des Art. 9 der Richtlinie, bereit zur Übermittlung, sobald die zuständige Stelle benannt ist.

Auskunftsanfragen

Bearbeiten Sie Anfragen der Beschäftigten mit dokumentierten Antworten und Fristenkontrolle. Die Plattform bereitet die Auskunft nach § 10 EntgTranspG vor; erteilt wird sie in Textform, bei nicht tarifgebundenen und nicht tarifanwendenden Arbeitgebern innerhalb von drei Monaten (§ 15 Abs. 3), bei tarifgebundenen und tarifanwendenden Arbeitgebern über den Betriebsrat und ohne ausdrückliche gesetzliche Frist (§ 14).

Vergütungskriterien

Dokumentieren Sie die objektiven, geschlechtsneutralen Kriterien hinter den Entgelthöhen: Erfahrung, Verantwortung, Kompetenzen, Ausbildung.

Dokumentationspaket

Exportieren Sie die vollständige Compliance-Dokumentation für Wirtschaftsprüfer, Betriebsrat und Prüfungen als strukturiertes PDF.

Der Ablauf

So läuft Ihr Weg zur Compliance

Sie starten nie mit einer leeren Plattform. Wir führen Sie durch einen festen, klar umrissenen Ablauf und bauen das Fundament auf. Sie geben die Ergebnisse unterwegs frei. Ein Ablauf dauert typischerweise 2 bis 4 Wochen.

Phase 1

Klärung (Woche 1)

Wir klären gemeinsam, wo Sie stehen: Unternehmensgröße, betroffene Pflichten (heute das Entgelttransparenzgesetz von 2017, später das Umsetzungsgesetz zur Richtlinie, das bisher nicht eingebracht ist) und vorhandene Daten. Sie erhalten einen konkreten Fahrplan für die nächsten 30, 90 und 180 Tage.

Phase 2

Wir bauen Ihr Fundament (Woche 1 bis 3)

Sie liefern einen Datenexport aus Ihrem HR- oder Gehaltsabrechnungssystem (CSV oder Excel). Wir importieren ihn und bauen mit Ihnen Stellenarchitektur, Entgeltbänder und dokumentierte, geschlechtsneutrale Vergütungskriterien auf. Unser Team begleitet Sie dabei.

Phase 3

Gemeinsame Durchsicht (Woche 3 bis 4)

Wir gehen Ihre Entgeltanalyse zusammen durch: wo nicht erklärbare Entgeltlücken bei mindestens 5 Prozent liegen, wie Ihr Prozess für Auskunftsansprüche aussieht und was bis zum Umsetzungsgesetz zu tun ist. Sie geben die Ergebnisse frei, bevor sie zu einem Bericht werden.

Phase 4

Die Software hält Sie aktuell (laufend)

Danach pflegt die Plattform Ihre Dokumentation: Anfragen der Beschäftigten und die Vorbereitung der Auskunft nach § 10 EntgTranspG, Entgeltberichte nach Art. 9 der Richtlinie, Fristen im Blick. Ändern sich die Regeln, aktualisieren wir die Plattform.

Warum Justparity?

Für die Richtlinie entwickelt

Justparity ist eigens für die EU-Entgelttransparenzrichtlinie 2023/970 konzipiert, keine generische HR-Lösung mit nachgerüstetem Compliance-Modul. Von Grund auf dafür entwickelt und laufend an die nationale Umsetzung angepasst.

DSGVO-konform vom ersten Tag

Hosting in der EU, vollständige Verschlüsselung, Auftragsverarbeitungsvertrag und Audit-Trail. Ihre Gehaltsdaten werden nach den strengsten Anforderungen verarbeitet.

Automatische Berichterstattung

Die Entgeltlücke wird je Kategorie automatisch berechnet. Entgeltberichte generieren Sie mit einem Klick, statt Wochen in Excel zu verlieren.

Beschäftigtenrechte im Griff

Anfragen und Gehaltsübersicht: Jede Antwort wird dokumentiert, und die Frist behalten Sie im Blick. Die förmliche Auskunft nach § 10 EntgTranspG erteilen Sie in Textform.

Verbindet sich mit Ihren Systemen

Justparity synchronisiert sich mit bestehenden HR- und Gehaltsabrechnungssystemen, damit Sie Daten nicht doppelt pflegen.

  • Import per CSV und Excel
  • Begleitete Einrichtung: Wir holen die Daten und schließen das System an
  • Automatische tägliche Synchronisierung
  • Integrationen mit europäischen Gehaltsabrechnungssystemen, weitere in Vorbereitung
$ jp sync --source hr-system
Synchronisiere 247 Mitarbeitende…
Abgeschlossen. Alle Daten sind aktuell.

Häufige Fragen

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Sprechen Sie mit uns darüber, wie Justparity Ihr Unternehmen bei der Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie unterstützt.